Preise |
Geschenkgutscheine sende ich Ihnen gerne zu (03303 538120). |
Info für Privatpatienten |
Die von mir zu erbringende Leistung wird in der Regel durch Ihre ärtztliche Verordnung festgelegt. Als Gegenleistung wird zwischen Ihnen und mir ein Honorarvereinbarung getroffen. Das bedeutet, der Behandlungsvertrag wird ausschließlich zwischen Ihnen als Patient und mir als Leistungserbringer geschlossen, nicht etwa zwischen mir und dem Privatversicherer. Die Höhe der von Ihnen zu verrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und wird Ihnen daher vor Aufnahme der Behandlung mitgeteilt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, das eine für Physiotherapeuten verbindliche Gebührenordnung für den Bereich der privaten Krankenversicherung nicht existiert. |
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